Liebe Musikfreunde,
die 29. CoBeLVO ist seit dem 4.12.2021 in Kraft getreten. Welche neuen Regeln es für die Musikschulen gibt, geben wir Ihnen einmal hier im Überblick:
‼ Ab 6 Jahre: Maskenpflicht im Musikunterricht (außer Gesang und Bläser)‼
‼ Bis 12 Jahre und 3 Monate: Es ist kein zusätzlicher Testnachweis erforderlich‼
‼ Bis einschließlich 17 Jahre gilt die 3G-Regel. Es ist kein zusätzlicher Testnachweis erforderlich, wenn die Jugendlichen geimpft, genesen oder diesen gleichgestellte Personen sind. Ein Testnachweis wird dann benötigt, wenn die Jugendlichen nicht geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Hier ist ein Testnachweis einer öffentlichen Teststation möglich. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht ist erlaubt.
‼ Ab 18. Jahre: Es gilt die 2G+Regel.
In den Bereichen, in denen grundsätzlich die 2G+-Regelung gilt, entfällt die zusätzliche Testpflicht ausnahmsweise für alle geimpften, genesenen oder gleichgestellten Personen (also auch für die Volljährigen) dann, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird oder wenn eine Booster-Impfung vorliegt.

Schnuppern

20 Minuten ausprobieren, ohne Verpflichtung. Wir finden die passende Lehrkraft für dich.

Anmeldung

Du weißt schon, was du lernen möchtest? Hier meldest du dich zum Unterricht an.

Chöre

BienwaldSpatzen für Kinder von 6 bis 11 Jahren, BienwaldSingers ab 12. Singen in der Gruppe, ganz ohne Vorkenntnisse.

Baby-Kurse

Musik erleben, bevor die ersten Worte kommen: singen, wiegen, Klänge entdecken. [Ab 8 Monaten]

Musikalische Früherziehung

Ab 3 Jahren singen, tanzen, hören und spielen – der Einstieg in die Welt der Musik. In Kandel und Maximiliansau.

Veranstaltungen

Konzerte, Auftritte und Vorspiele: Hier siehst du, wann wir wo zu hören sind.