29.CoBeLVO

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die 29. CoBeLVO ist seit dem 4.12.2021 in Kraft getreten. Die neuen Regeln für Sie einmal im Überblick:
Ab 6 Jahre: Maskenpflicht im Musikunterricht (außer Gesang und Bläser) Bis 12 Jahre und 3 Monate: Es ist kein zusätzlicher Testnachweis erforderlich Bis einschließlich 17 Jahre: Es ist kein zusätzlicher Testnachweis erforderlich, wenn die Jugendlichen geimpft, genesen oder diesen gleichgestellte Personen sind. Ein Testnachweis wird dann benötigt, wenn die Jugendlichen nicht geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Ab 18. Jahre: Es gilt die 2G+Regel. ‼️ In den Bereichen, in denen grundsätzlich die 2G+-Regelung gilt, entfällt die zusätzliche Testpflicht ausnahmsweise für alle geimpften, genesenen oder gleichgestellten Personen (also auch für die Volljährigen) dann, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird oder die Personen eine Boosterimpfung erhalten haben.
Eine Zusammenfassung der Bestimmungen vom Landesmusikrat sende ich Ihnen noch im Anhang.

Wenn Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Margarete Mildner
Musikschule Kandel e.V. -Musikschulleitung- Hauptstr. 61 76870 Kandel Telefon 07275 – 91 98 22 margarete.mildner@musikschule-kandel.de www.musikschule-kandel.de

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