Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aktuell gilt für den Lehrkörper:
3G Regel am Arbeitsplatz
Für die Schüler ist ein außerschulischer Musikunterricht im Innenbereich zulässig wenn:
diese bis einschließlich 12 und 3 Monate alt sind. Hier wird kein Testnachweis benötigt. Kinder ab 12 Jahre und 4 Monate bis 17 Jahre benötigen einen Testnachweis von einer öffentlichen Teststation. Hier werden die Tests von der Schule nicht mehr anerkannt. Bitte bewahren Sie aktuelle Testate vier Wochen auf. Ab 18 Jahre gilt die 2G-Regel.
Am 25.11 werden die Eltern von mir per Infobrief informiert, dass Testate für Kinder ab 12 Jahre und 4 Monate notwendig sind. Eventuell werden ein paar Kinder auf Sie zukommen und nach einem Online-Unterricht fragen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, das anzubieten, so würde ich das begrüßen.
Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Eine aktuelle Zusammenfassung des Landesmusikrates füge ich der E-Mail bei.
Herzliche Grüße
Margarete Mildner
Musikschule Kandel e.V. -Musikschulleitung- Hauptstr. 61 76870 Kandel Telefon 07275 – 91 98 22 kontakt@musikschule-kandel.de www.musikschule-kandel.de